TierkennzeichnungDie modernste Art sein Tier zu kennzeichnen, ist das Einsetzen eines Mikrochips (reiskorngroß) unter die Haut auf der linken Halsseite. Der Vorgang ist mit einer Impfung vergleichbar. Auf diesem ist eine 15stellige Zahl gespeichert, die durch ein entsprechendes Lesegerät sichtbar gemacht werden kann. Wichtig ist, dass das Tier nicht nur einen Chip trägt, sondern dieser auch von einem Tierarzt bei einer Tierdatenbank registriert wurde. Nur so ist bei Verlust, durch Entlaufen oder Diebstahl, eine schnelle und eindeutige Identifizierung des Tieres möglich und Sie als BesitzerIn eruierbar. Aktuell:Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, seit Änderung des Tierschutzgesetzes am 11.1. 2008, müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels Mikrochip gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009 zu kennzeichnen. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden. Tierpässe:Seit 3. Juli 2004 muss aufgrund einer EU-Regelung sowohl bei Ein- und Ausreise innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend ein EU-Impfpass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Zusätzliche Informationen finden Sie unter OrdinationszeitenOrdinationszeiten
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